Die Verbraucherzentrale Hamburg reichte beim Landgericht Bremen Klage ein, weil die Reduzierung der Füllmenge bei Milka-Tafeln nicht klar kommuniziert wurde. Verbraucher fühlen sich getäuscht, da sie auf den ersten Blick nichts von der geschrumpften Menge bemerken.
Armin Valet von der Verbraucherzentrale fordert strengere gesetzliche Vorgaben, um die Praxis der stillen Packungsverkleinerungen zu unterbinden. Mondelez verteidigt seine Maßnahmen mit gestiegenen Produktionskosten und verweist darauf, die neuen Gewichte transparent kommuniziert zu haben.
Bereits zuvor führte die Verbraucherzentrale Hamburg erfolgreich ein Verfahren gegen Upfield, welches den Weg für klare Kennzeichnungen bei reduzierter Füllmenge bereitete. Die Forderung: Ein klarer Hinweis bei verringertem Inhalt und eine angepasste Packungsgröße.
Verbraucherschützer fordern eine gesetzliche Verpflichtung für Hersteller, bei der Reduzierung der Füllmenge deutlich sichtbare Warnhinweise auf der Verpackung anzubringen. Zudem solle die Verpackungsgröße stets dem Inhalt angepasst werden, um verdeckte Preiserhöhungen zu vermeiden.
In Deutschland gab es in den letzten Jahren zahlreiche Fälle von „Shrinkflation“, also der Reduzierung von Füllmengen bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis. Dies führt regelmäßig zu Kritik und wird von Verbraucherschützern angeprangert.
Hier sind einige bekannte Beispiele: