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29.12.2020

Silvester in den bayerischen Städten

Das Jahr 2020 ist fast zu Ende und Silvester steht vor der Tür. Doch das neue Jahr wird nicht so spektakulär begrüßt werden können, wie wir es kennen. Denn in Bayern gilt seit dem 16. Dezember ein Verkaufsverbot von Feuerwerks-Pyrotechnik und im öffentlichen Raum ein Verbot der Nutzung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Der Jahreswechsel wird also größtenteils ohne bunte Lichter am Himmel stattfinden.

Außerdem gilt die nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr und Private Zusammenkünfte sind begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 5 Personen, wobei zu den Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

Im öffentlichen Raum wird es demnach kein Silvester geben. Ziel der Regelungen ist es, Menschenansammlungen zu verhindern und die Ausbreitung des Corona-Erregers damit einzudämmen sowie die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.

Das ist bei Ihnen erlaubt und das nicht:

München:

In München ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung, also Silvesterknaller und Böller, am gesamten 31. Dezember und am gesamten 1. Januar in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings untersagt – auch auf dort befindlichen privaten Grundstücken.

Nürnberg:

In Nürnberg soll es an Silvester überhaupt keine Knallerei geben. Im gesamten Stadtgebiet inklusive der Privatflächen gibt es ein Feuerwerksverbot. Das bedeutet, dass die Bürger auch nicht in ihrem Garten oder auf dem Balkon Pyrotechnik zünden dürfen. Erlaubt bleibt nur noch Kinderfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen.

Augsburg:

In Augsburg gibt es ebenfalls ein flächendeckendes Feuerwerksverbot. Die Augsburger Stadtverwaltung verbietet pyrotechnische Gegenstände mit sich zu führen oder abzubrennen – auch auf privaten Flächen. Betroffen vom Abbrenn- und Verkaufsverbot sind Raketen und Böller der sogenannten Kategorie F2, also Erwachsenenfeuerwerk ab 18 Jahren. Jugend-Feuerwerk der Kategorie F1 für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sind davon nicht betroffen.

Regensburg:

In Regensburg bleibt es bei einem Feuerwerksverbot auf öffentlichen Flächen im Zentrum. Bereits Mitte November hatte die Kommune ein umfassendes Böllerverbot für die Altstadt festgelegt. Die Kommune orientiert sich nun an den Vorgaben der Staatsregierung in München.

Ingolstadt:

In Ingolstadt gibt es über die staatlichen Vorschriften hinaus wie im Vorjahr aus Brandschutzgründen ein Feuerwerksverbot ebenfalls in der Altstadt.

Bamberg:

In Bamberg galt bereits in der Vergangenheit auf dem Domplatz und an weiteren Orten ein Feuerwerksverbot. Wie ein Sprecher erklärt, sind nun die Lockdown-Regelungen des Freistaats deutlich strenger als jede bisherige kommunale Regelung. Insofern seien zusätzliche Vorschriften der Stadt nicht nötig.

Mittelfranken:

Die Landratsämter und die kreisfreien Städte in Mittelfranken verbieten das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein.

mit dpa

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