Auch wenn so kleine Hunde laut dem Urteil in der Regel keine schwereren Verletzungen verursachen können, muss der Halter für den Sturz der Frau haften. Denn dieser habe entgegen der in dem Park geltenden Anleinpflicht seinen Chihuahua frei laufenlassen, hieß es zur Begründung.
Der Klägerin stehe damit ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro zu. Diese hatte sich dem Gericht zufolge bei dem Sturz einen Armbruch und Prellungen zugezogen.