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10.08.2021

Ministerpräsidentenkonferenz: Diese Maßnahmen werden kommen!

Ein Ende der kostenlosen Corona-Tests

Ab 11. Oktober sollen die kostenlosen Corona-Schnelltests weitgehend abgeschafft werden. Begründet wird das, weil es inzwischen für alle ein Impfangebot gebe. Für Menschen, die sich aus bestimmten Gründen bisher nicht impfen lassen konnten (Schwangere, Kinder unter 12 Jahren), bleiben die Tests aber weiterhin kostenlos.

Die von Gesundheitsminister Spahn ins Gespräch gebrachte Regel, wonach ab einer bestimmten Inzidenz Ungeimpfte auch mit einem Test keinen Zugang erhalten, ist in der Beschlussvorlage nicht enthalten.

Testpflicht für Innenräume ab Inzidenz von 35

Restaurants, Fitnessstudios, Kinos, Theater, Friseure, Kirchen, etc. dürfen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 nur mit einem negativen Test besucht werden. Ausgenommen sind Genesene und Geimpfte.

3G-Regel: Geimpft, Genesen, Getestet

Laut der Beschlussvorlage soll außerdem die Testpflicht für Ungeimpfte im Alltag ausgeweitet werden,

Grundsätzlich soll im Herbst die sogenannte 3G-Regel gelten – ins Restaurant, Kino oder zu Veranstaltungen dürfen dann nur Personen, die geimpft, getestet oder genesen sind.

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