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23.03.2021

Diese Corona-Regeln gelten jetzt!

Der bundesweite Corona-Lockdown wird noch einmal bis zum 18. April verlängert und über die Osterfeiertage noch weiter verschärft. Die Feiertage sollten, so Kanzlerin Merkel, als Ruhephase genutzt werden, in der versucht werde, die dritte Welle ein Stück weit zu durchbrechen.

Verschärfungen über Ostern

Der Gründonnerstag und Karsamstag werden dazu einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. Nur am Karsamstag soll der Lebensmitteleinzelhandel öffnen dürfen. Danach soll es aber Lockerungspläne geben.

Bei den Kontakten gibt es keine Lockerungen über die Feiertage. Es dürfen sich weiter nur zwei Haushalte maximal fünf Personen treffen. Außerdem gilt ein Versammlungsverbot. Auch Gottesdienste sollen nach Möglichkeit nur virtuell stattfinden.

Die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen sehen außerdem auch schärfere Corona-Maßnahmen für Hotspots vor. Dazu zählen Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten Pkw. Für Urlauber im Ausland soll eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden.

 

Wie geht es in Bayern weiter?

Heute hat das bayerische Kabinett über die geltenden Regeln bei uns in Bayern beraten. Auch in Bayern wird der Lockdown verschärft und bis zum Ende der Osterferien wird es keine weiteren Öffnungen geben. Ministerpräsident Söder begründet das, da man von weiter ansteigenden Infektionen ausgeht. An Ostern selbst gilt ebenfalls die sogenannte „Osterruhe“.

Was gilt konkret über die Feiertage?

Gründonnerstag und Karsamstag sollen wie „Sonn- und Feiertage“ behandelt werden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, die entsprechenden Zuschläge oder Ausgleiche vom Arbeitgeber erhalten. Zudem müssen alle Geschäfte bereits ab Gründonnerstag schließen.

Einzige Ausnahme sind Supermärkte. Die dürfen am Karsamstag öffnen, allerdings nur zum Lebensmittelverkauf.

Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Das heißt, dass in Regionen mit einer Inzidenz von unter 100 Treffen zwischen zwei Haushalten mit maximal 5 Personen erlaubt sind. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt und außerdem gelten Paare als ein Haushalt. Zu Verschärfungen, inklusive einer nächtlichen Ausgangssperre, kommt es in Regionen, die über der Inzidenz von 100 liegen.

Schärfere Regeln für Osterurlauber

Künftig muss jeder bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, nicht nur wenn er aus einem Risiko- oder Mutationsgebiet kommt.

Wie sieht es mit Lockerungen nach den Osterferien aus?

Das ist abhängig von den Inzidenzwerten. Sind diese entsprechend niedrig sind, sollen wieder die gleichen Regeln gelten, wie bereits jetzt. Das heißt:

So geht es für die Schulen weiter

Nach Ostern werden Schulen in Orten unter 100 im Wechselunterricht wieder öffnen. Die Abschlussklassen (inklusive Grundschüler der vierten Klasse) dürfen auch in Orten über 100 im Präsenzunterricht in die Schulen zurückkehren.  Außerdem sollen Schüler und Lehrer zwei Mal pro Woche getestet werden und in Hotspots ist die Teilnahme am Unterricht nur erlaubt, wenn ein negatives Ergebnis vorliegt. Für Kinderbetreuungseinrichtungen verbleibt es dagegen bei den bisherigen Regelungen (Schließung mit Notbetreuung ab Inzidenz 100).

Mehr Besuch für Heimbewohnerinnen und Bewohner

Ab dem 27. März kann jeder Bewohner einer Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtung wieder mehr als einen Besucher pro Tag empfangen. Die Notwendigkeit eines aktuellen negativen Testnachweises und die übrigen Schutzvorschriften zugunsten der Bewohner bleiben wie bisher bestehen.

„Die dritte Welle rollt durch Bayern“

Markus Söder

Wie geht es mit Impfungen und Tests weiter?

Ab dem 12. April  soll mit mehr Impfungen und mehr Tests eine Perspektive  für Hotspots geschaffen werden. Und mit einem Modell nach dem Vorbild Tübingens könnte es dann auch eher Lockerungen geben: Mit einem stärkeren Test- und Impfmanagement solle zwei Wochen lang in mehreren Städten ausprobiert werden, wie Öffnungen auch in sogenannten Hotspots mit Werten über 100  möglich werden können.

Impfstart bei den Hausärzten ab 1. April

Ab dem 1. April soll bei rund 6.000 Hausärzten geimpft werden. Damit will man Menschen mit Vorerkrankungen besser erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess bringen.

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