Der Mann hatte demnach am Schalter in einer Bankfiliale in Nürnberg innerhalb kurzer Zeit 83.000 Euro abgehoben – vermeintlich für seine Enkelin. Doch das Geld kassierten Betrüger.
Bank-Angestellte fragte mehrfach nach
Seine Schadensersatzklage habe der Mann damit begründet, dass es offenkundige Hinweise auf einen Enkeltrick-Betrug gegeben und die Bank deshalb gegen ihre vertraglichen Schutz- und Warnpflichten verstoßen habe, teilte die Sprecherin mit. Die Bank habe dagegen in dem Zivilprozess erläutert, dass die Angestellte den Kunden mehrfach gefragt habe, ob er den Enkeltrick kenne. Das habe dieser bejaht und angegeben, dass er direkt mit seiner Enkeltochter gesprochen habe.
Das Landgericht hatte die Klage des Mannes bereits im Juli 2022 abgewiesen. Dagegen ging dieser in Berufung. Das Oberlandesgericht bestätigte nun das Urteil.