Silvester hinterlässt oft teure Spuren: Der Briefkasten ist weggesprengt, auf dem Autodach klafft eine Delle oder die Hecke ist angekokelt. Doch keine Panik, wir klären für euch, welche Versicherung wann einspringt, damit ihr nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
Hat sich eine Rakete verirrt und Schäden am Gebäude verursacht, ist das ein klassischer Fall für die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers. Sie deckt Schäden durch Brand, Explosion oder Löschwasser am Haus selbst ab, also etwa an Fassade, Fenstern oder dem Dach.
Brennt hingegen der Balkon samt Gartenmöbeln oder fängt der Teppich im Wohnzimmer Feuer, hilft euch die Hausratversicherung weiter. Sie ist für alles zuständig, was beweglich ist und nicht fest zum Haus gehört.
Wichtig ist in beiden Fällen, dass ihr nicht grob fahrlässig gehandelt habt - wer Raketen vom offenen Dachfenster aus startet, riskiert seinen Versicherungsschutz. Lässt sich feststellen, wer für die fehlgeleitete Rakete verantwortlich ist, muss derjenige auch die Kosten tragen.
Findet ihr am Neujahrsmorgen Brandflecken oder Schäden durch eine Explosion vor, greift eure Teilkaskoversicherung. Das gilt auch für gesplittertes Glas.
Schwieriger wird es bei reinem Vandalismus. Hat jemand mutwillig den Lack zerkratzt, den Spiegel abgetreten oder eine Beule in die Tür getreten, zahlt nur die Vollkaskoversicherung. Die gesetzliche Kfz-Haftpflicht hilft euch bei Schäden am eigenen Wagen leider gar nicht.
Ihr feiert eine Party und ein Gast beschädigt versehentlich eure Einrichtung? Dann ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung des Besuchers. Diese Versicherung ist essenziell, da sie Sach- und Personenschäden abdeckt.
Allerdings gibt es auch hier Grenzen: Wer etwas mit voller Absicht kaputt macht, genießt keinen Versicherungsschutz. Wenn der Übeltäter unbekannt bleibt oder keine Versicherung hat, müsst ihr meist auf eure eigenen Sachversicherungen zurückgreifen.
Am schlimmsten sind Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kommen. Die Behandlungskosten im Krankenhaus übernimmt in der Regel eure Krankenversicherung.
Bleiben jedoch dauerhafte Schäden zurück, ist eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend für die finanzielle Absicherung. Ist jemand anderes schuld an der Verletzung, kann diese Person haftbar gemacht werden - vorausgesetzt, ihr wisst, wer es war.
Entdeckt ihr einen Schaden, solltet ihr sofort reagieren - meldet den Vorfall unverzüglich eurer Versicherung. Dokumentiert alles ganz genau mit Fotos und einer detaillierten Beschreibung des Hergangs. Wichtig ist auch, dass ihr nichts repariert oder entsorgt, bevor die Versicherung ihr Okay gegeben hat. Nur so sichert ihr euch euren Anspruch auf Entschädigung.
Vorsorge ist immer noch der beste Schutz - achtet beim Kauf von Feuerwerk unbedingt auf das CE-Zeichen und die Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM). Illegale Böller sind nicht nur lebensgefährlich, ihre Verwendung kann auch bis zu 50.000 Euro Strafe kosten.