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04.05.2021

Erleichterungen für doppelt Geimpfte in Bayern

Um vier Wochen wird der jetzige Lockdown bis zum Ende der Pfingstferien  verlängert – mit einigen Lockerungen. Unter anderem dürfen inzidenzabhängig bereits ab kommender Woche Bereiche der Außengastronomie, Kinos und Theater öffnen. Das hat das bayerische Kabinett am Dienstag (4. Mai 2021) beschlossen.

Bei Theater und der Außengastronomie wird gelockert

Ab dem 10. Mai sollen in Orten mit einer Inzidenz von unter 100 Biergärten und andere Außengastronomiebereiche wieder öffnen. Erforderlich sei dafür ein negativer Test und ein fest gebuchter Termin. Das gilt auch für Kinos und Theater. Außerdem sollen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 ebenfalls Proben und Auftritte für Amateurbands möglich werden.

Sonderregeln für Zwei Mal Geimpfte in Bayern

Bereits ab dem 6. Mai gelten für vollständig Geimpfte oder Genesene  in Bayern keine Kontaktbeschränkungen und keine nächtliche Ausgangssperre mehr. Da diese wie negativ Getestete behandelt werden, müssen Sie beispielsweise auch bei Einreisen oder beim Shoppen keinen Test mehr vorlegen. Alle anderen Hygieneregeln und die Maskenpflicht gelten aber weiterhin für Geimpfte.

Auch der Pfingsturlaub soll möglich werden

Ab dem 21. Mai könne es  Öffnungen für Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen geben – solange die entsprechenden Orte eine Inzidenz von unter 100 haben und die Impfungen weiter voranschreiten. So könne Urlaub pünktlich zu den Pfingstferien mit Hygienekonzept und täglichen Tests möglich werden.

In die Grundschulen sollen mehr Schüler zurück

Ab kommender Woche gibt es auch für Grundschulen Erleichterungen. Ministerpräsident Söder entschied sich dazu, den Grenzwert für Distanzunterricht doch bei einer 7-Tage-Inzidenz von 165 festzusetzen. Damit gleicht sich Bayern an die sogenannte Bundes-Notbremse an. 

Bei einer Inzidenz unter 165 gilt ab kommender Woche somit Präsenz- bzw. Wechselunterricht für die Schülerinnen und Schüler. Erst ab 165 müssen die Grundschulen in den Distanzunterricht wechseln.

Nach den Pfingstferien, ab dem 7. Juni, soll bei entsprechendem Infektionsgeschehen diese Regel für alle anderen Schulen auch gelten.

Neue Regeln für Geschäfte, Zoos und Autokinos

Über einer Inzidenz von 100 dürfen ab dem 28. April auch unter anderem Buchhandlungen, Gärtnereien, Gartenmärkte und botanische Gärten und Zoos wieder geöffnet haben – unter Hygieneauflagen, beispielsweise mit einem Zutritt durch die Vorlage eines negativen Tests. Auch Autokinos dürfen wieder unabhängig von der Inzidenz öffnen.

Erleichterungen für Kinder beim Sport

Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes,  negatives Testergebnis nachweisen können.

Wie geht es mit den Impfungen weiter?

Größtenteils sei Bayern mit der Priorisierungsgruppe 1 und 2 bei den Impfungen sehr gut vorangekommen, fast im ganzen Freistaat würden bereits Menschen aus der dritten Priorisierungsgruppe geimpft. In Bayern sollen zudem bereits im Mai erste Betriebsärzte in Unternehmen impfen, ab Juni soll es noch ein verstärktes Impf-Angebot für Schülerinnen und Schüler geben, beginnend mit den Abschlussklassen.

Welche Regeln gelten zudem?

Beim Einzelhandel sind die Regeln inzidenzabhängig.

Bei einer Inzidenz

Welche Tests zugelassen sind, finden Sie hier.

Auch im Privaten ist die Inzidenz entscheidend.

Bei einer Inzidenz

Für Reiserückkehrer gilt: Jeder (außer vollständig Geimpfte / Genesene) muss bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, nicht nur wenn er aus einem Risiko- oder Mutationsgebiet kommt. Auch für Flugreisende gilt diese Regelung. Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss mindestens 10 Tage in Quarantäne (mit einem negativen Test kann die Quarantäne nach fünf Tagen beendet werden). Für Mutationsgebiete gilt eine Quarantäne-Zeit von 14 Tagen – eine Möglichkeit zur Verkürzung gibt es nicht.

 

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