Bei manchen Neuerungen sparen wir fleißig Geld, bei den anderen müssen wir ein wenig mehr zahlen. Das ändert sich:
Hier wird’s teurer
- Die CO2-Steuer tritt als Umweltsteuer in Kraft. Daher wird Benzin ca. 7ct, Diesel ca. 8ct und Heizöl ebenfalls ca. 8ct teurer.
- Der Personalausweis kostet für über 24-Jährige jetzt 37€ statt wie bisher 28,80€.
- Die Mehrwertsteuer wird wieder auf 19% bzw. 7% angehoben.
- Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die KFZ-Steuer. Im Schnitt wird es pro Jahr um 15,80€ teurer. Bereits zugelassene Autos sind davon nicht betroffen.
- Pendler nach Österreich aufgepasst: Die Vignetten-Preise ändern sich! Eine Pkw-Jahresvignette zum Beispiel kostet jetzt 92,50€.
Hier sparen Sie
- Der Mindestlohn steigt von 9,35€ auf 9,50€ und zum 01.Juli auf 9,60€.
- Das Kindergeld wird um 15€ auf 219€ pro Monat angehoben.
- Die Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr steigt von 515€ auf 550€.
- Pro Home-Office-Tag können Sie 5€ steuerlich geltend machen, aber maximal 600€ im Jahr. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Daher profitieren nur diejenigen Steuerzahler davon, die über die ohnehin geltende Werbekostenpauschale von 1000€ kommen.
- Ältere Menschen mit kleiner Rente bekommen einen Zuschlag. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75€. Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen.
- Die meisten Bürger müssen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen.
- Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt 14€ mehr im Monat, also 446€. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt der Satz um 45€ auf 373€ und der für Kinder bis fünf Jahre um 33€ auf dann 283€. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309€ ein Plus von einem Euro vorgesehen.
- Damit Menschen mit geringen Einkommen durch die CO2-Bepreisung nicht belastet werden, gibt es die sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld. Die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes.
- Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises.
- Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. Jetzt steigt er auf 9744€ statt bisher 9408€. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919€. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.
- Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschalbeträge geltend machen. Konkret gilt etwa bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1140€, bei einem Grad von 100 sind es 2840€.
- Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird um mehr als 500€ auf 8388€ angehoben. Einen Anstieg gibt es auch beim Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Der Maximalbetrag beim Kinderzuschlag wird von 185€ auf 205€ im Monat erhöht.
Sonstige Änderungen
- Einwegplastik ist ab dem 03.Juli EU-weit verboten. Dazu zählen Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.
- Verbraucher können Lebensversicherungen künftig besser vergleichen. Versicherungsunternehmen müssen die sogenannten Effektivkosten nun nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit können Kunden leichter erfassen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung auswirken.
- Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen werden von den behandelnden Ärzten direkt an die Krankenkassen übermittelt.
- Zigarettenwerbung vor Kinofilmen unter 18 Jahren ist jetzt verboten.
- Medizinisch nicht notwendiges „Babykino“, also Ultraschall bei Ungeborenen im Mutterleib, ist ab 2021 verboten. Babys sollen so vor unnötigen Einflüssen geschützt werden
- In der Fleischindustrie: Werkverträge für die Arbeitnehmer in Schlachthöfen sind jetzt verboten. Auch Leiharbeit soll es beim Schlachten und Zerlegen nicht mehr geben.