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05.08.2025

Arbeiten im Urlaub – was ist erlaubt, was nicht?

Urlaub heißt abschalten – eigentlich. Doch laut einer aktuellen Umfrage von Indeed arbeiten über 57 Prozent der Deutschen auch in ihrer freien Zeit. Das hat Folgen: Nur ein Drittel kommt wirklich erholt zurück.

Warum wir trotzdem arbeiten

Fast jeder Zweite wird im Urlaub direkt kontaktiert. Viele wollen nichts verpassen, fühlen sich verantwortlich oder haben keine Vertretung. Das Ergebnis: Erholung bleibt auf der Strecke.

Gesetzlich verboten: Arbeit im Urlaub

Im Bundesurlaubsgesetz steht klar: Während des Urlaubs ist keine Erwerbstätigkeit erlaubt, die dem Erholungszweck widerspricht. Dienstmails, Anrufe oder Laptop auf dem Balkon – das ist nicht Sinn der Sache.

Muss ich im Urlaub ans Telefon?

Nein. Du musst im Urlaub weder erreichbar sein noch auf Anrufe reagieren. Es sei denn, dein Arbeitsvertrag regelt etwas anderes – und das gilt nicht für den gesetzlichen Mindesturlaub.

Krankheit im Urlaub – was tun?

Wer im Urlaub krank wird, kann sich die Tage gutschreiben lassen. Wichtig:

Nur mit ärztlicher Bestätigung zählt die Zeit nicht als Urlaub.

Urlaubsgeld? Nur mit Regelung

Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Es ist eine freiwillige Leistung – es sei denn, es steht im Arbeits- oder Tarifvertrag oder wurde über Jahre hinweg regelmäßig gezahlt.

Jobwechsel und Resturlaub

Beim Arbeitgeberwechsel gilt: Urlaub gibt’s nur für die Tage, die noch nicht beim alten Arbeitgeber genommen wurden. Eine Urlaubsbescheinigung ist Pflicht.

Auch Minijobber haben Urlaub

Wer im Minijob arbeitet, hat ebenfalls Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – mindestens vier Wochen im Jahr. Wie viele Tage genau, hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab.

Chef ruft an – muss ich zurück?

Nur in absoluten Notfällen darf der Chef dich aus dem Urlaub zurückholen – zum Beispiel, wenn sonst der Betrieb stillsteht. Dann muss aber auch alles bezahlt werden: Rückflug, Hotel, entgangene Urlaubskosten.

Und wenn ich länger bleibe?

Ohne Genehmigung lieber nicht: Wer eigenmächtig seinen Urlaub verlängert, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung. Auch wenn der Rückflug gestrichen wird – sofort Bescheid geben!

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