Urlaub heißt abschalten – eigentlich. Doch laut einer aktuellen Umfrage von Indeed arbeiten über 57 Prozent der Deutschen auch in ihrer freien Zeit. Das hat Folgen: Nur ein Drittel kommt wirklich erholt zurück.
Fast jeder Zweite wird im Urlaub direkt kontaktiert. Viele wollen nichts verpassen, fühlen sich verantwortlich oder haben keine Vertretung. Das Ergebnis: Erholung bleibt auf der Strecke.
Im Bundesurlaubsgesetz steht klar: Während des Urlaubs ist keine Erwerbstätigkeit erlaubt, die dem Erholungszweck widerspricht. Dienstmails, Anrufe oder Laptop auf dem Balkon – das ist nicht Sinn der Sache.
Nein. Du musst im Urlaub weder erreichbar sein noch auf Anrufe reagieren. Es sei denn, dein Arbeitsvertrag regelt etwas anderes – und das gilt nicht für den gesetzlichen Mindesturlaub.
Wer im Urlaub krank wird, kann sich die Tage gutschreiben lassen. Wichtig:
Arzt aufsuchen
Attest einreichen
Arbeitgeber direkt informieren
Nur mit ärztlicher Bestätigung zählt die Zeit nicht als Urlaub.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Es ist eine freiwillige Leistung – es sei denn, es steht im Arbeits- oder Tarifvertrag oder wurde über Jahre hinweg regelmäßig gezahlt.
Beim Arbeitgeberwechsel gilt: Urlaub gibt’s nur für die Tage, die noch nicht beim alten Arbeitgeber genommen wurden. Eine Urlaubsbescheinigung ist Pflicht.
Wer im Minijob arbeitet, hat ebenfalls Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – mindestens vier Wochen im Jahr. Wie viele Tage genau, hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab.
Nur in absoluten Notfällen darf der Chef dich aus dem Urlaub zurückholen – zum Beispiel, wenn sonst der Betrieb stillsteht. Dann muss aber auch alles bezahlt werden: Rückflug, Hotel, entgangene Urlaubskosten.
Ohne Genehmigung lieber nicht: Wer eigenmächtig seinen Urlaub verlängert, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung. Auch wenn der Rückflug gestrichen wird – sofort Bescheid geben!