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27.07.2022

Ab in den Urlaub! Aber welche Verkehrsregeln gelten im Ausland?

Warnwestenpflicht

Hoffentlich passiert es nicht – ein Unfall im Ausland. Bei uns heißt das Warnwestenpflicht. Wie ist das in anderen Ländern?

Belgien: Nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn oder der Kraftfahrstraße muss eine Warnweste angezogen werden. Es gilt aber keine Mitführpflicht.

Finnland: Fahrer, die im Pannen- bzw. Schadensfall das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Das Mitführen einer Warnweste wird allerdings lediglich empfohlen.

Frankreich: Bei einer Panne oder einem Unfall gilt eine Tragepflicht und es gibt eine Mitführpflicht.

Italien: Autofahrer müssen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Das Nichtmitführen der Warnweste wird nicht bestraft und für Motorradfahrer besteht keine Warnwestenpflicht.

Kroatien: Es gilt eine Mitführ- und Tragepflicht des Fahrers sowohl inner- als auch außerorts.

Norwegen: Hier gilt die Mitführ- und Tragepflicht nur für Autos, die in Norwegen zugelassen sind. Also auch Mietwägen.

Österreich: In Österreich gelten beide Pflichten. Ausgenommen sind lediglich Motorradfahrer.

Portugal: Hier gelten die gleichen Regeln, wie in Norwegen. Außerdem sind Motorradfahrer davon ausgenommen.

Slowenien: Es gilt eine Tragepflicht, allerdings keine Mitführpflicht. Für Motorradfahrer besteht wiederum keine Warnwestenpflicht.


Rauchverbot im Auto

In manchem Ausland kann es teuer werden, wenn im Beisein von Minderjährigen geraucht wird.

England und Wales: Wenn Mitfahrer unter 18 Jahren sind, kostet das ca. 60€. Allerdings sind Cabrios davon ausgenommen.

Schottland: Egal, wer im Auto raucht, wenn unter 18-jährige dabei sind, kostet das ca. 120 €. E-Zigaretten sind davon nicht betroffen.

Griechenland: Wenn ein Mitfahrer unter 12 Jahren ist, dann droht ein Bußgeld von bis zu 1.500€. Wird in einem öffentlichen Verkehrsmittel geraucht, drohen sogar Bußgelder bis zu 3.000€.

Italien: Wenn Schwangere oder Minderjährige im Auto sind, kostet das zwischen 50€ und 500€.

Zypern: Wenn Mitfahrer unter 16 Jahren dabei sind, kostet es bis zu 85€.

Frankreich: Neben unter 18-jährigen kostet das 68€.

Österreich: Einmal neben unter 18-jährigen kostet 100€, wenn man sich nochmal erwischen lässt, kostet es 1.000€


Lichtpflicht tagsüber und ganzjährig

Pflicht auf allen Straßen in:

Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien

Pflicht auf Autobahnen und Außerorts:

 Italien, Rumänien, Russland, Ungarn


Promillegrenze im Ausland

0,0: Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn

0,2: Estland, Norwegen, Polen, Schweden

0,3: Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina

0,4: Litauen

0,5: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Schottland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nord Mazedonien, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei, Zypern

0,8: England und Wales


Tempolimits für Fahranfänger

Frankreich: In den ersten 3 Jahren nach Führerscheinerwerb dürfen Fahranfänger auf Landstraßen maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen nur 100 km/h statt 110 km/h und auf Autobahnen nur 110 km/h fahren statt 130 km/h.

Italien: Fahranfänger auf der Autobahn maximal 100 km/h und auf Landstraßen maximal 90 km/h fahren.

Kroatien: Bis zum Alter von 24 Jahren auf Autobahnen nur 120 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und außerorts 80 km/h fahren.

Bosnien-Herzegowina: Fahranfänger unter 23 Jahren, die ihren Führerschein noch kein Jahr besitzen, dürfen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr nicht Auto fahren!


Sonstige „kuriose“ Regeln und Fakten

Belgien:

Ampeln springen unmittelbar von Rot auf Grün. Die verbleibende Dauer der Ampelphase wird oft durch Sekundenzähler angezeigt.

Italien:

Frankreich:

Kroatien:

Sie müssen immer eine Ersatzglühbirne dabei haben. Dabei ist es auch völlig wurscht, ob sie die wechseln können. Wichtig ist, dass sie eine dabei haben.

Griechenland:

Polen:

Wenn der Fahrzeughalter nicht mit in den Urlaub fährt, muss eine ausgestellte Erlaubnis mitgeführt werden.

Schweiz:

Spanien:

England:

Parkknöllchen gelten hier nur, wenn der Kontrolleur eine ordentliche Uniform samt Hut trägt.

Bosnien-Herzegowina:

Es muss ein Abschleppseil an Bord sein

Dänemark:

Slowakei:

Navis dürfen nur im linken unteren Bereich befestigt werden.

Slowenien:

Zypern:

Der Konsum von Nahrungsmitteln am Steuer wird wie das Telefonieren mit dem Handy geahndet und zieht 85 Euro Bußgeld nach sich.


Weitere Infos finden Sie hier oder hier.

 

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