
Steuern sparen: Das könnt ihr 2024 absetzen
Die Steuererklärung ist für viele ziemlich verwirrend und oftmals ist unklar, was man überhaupt absetzen kann. Seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht. Aus diesem Grund sollten alle Belege aufbewahrt werden, das das Finanzamt diese einfordern kann. Wir verraten euch, auf was ihr achten könnt.
Außergewöhnliche Belastungen
Die zumutbare Belastung hängt vom Jahreseinkommen, Familienstand und der Anzahl der eigenen Kinder ab. Diese beträgt zwischen einem und sieben Prozent der Gesamteinkünfte.
Hier sind Beispiele für außergewöhnliche Belastungen:
- Medikamente
- Krankheitskosten wie Arzt- und Zahnarztrechnungen
- Heilpraktikerleistungen
- Kosten für Hilfsmittel
- Umbaukosten für behindertengerechte Wohnungen
- Widerbeschaffungskosten nach Unwetterschäden
- Pflegpauschbetrag sowie Pflegeheimkosten
- Kosten für Berufsausbildung der eigenen Kinder
Werbungskostenabzug
Das sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem beruf entstehen. Diese werden vom Arbeitgeber erstattet.
Beispiele hierfür sind:
- Fahrtkosten zur Arbeit
- Bewerbungskosten
- Fortbildungskosten
- Kosten für berufliche Auswärtstätigkeiten
- Kosten für häusliches Arbeitszimmer
- Umzugskosten wegen beruflichem Umzug
- 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen (max. 1.200 Euro im Jahr)
- 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 Euro im Jahr)
Sonderausgaben
Private Ausgaben können unter gewissen Bedingungen als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Arbeitnehmer und Beamte können jährlich bis zu 1.900 Euro absetzen. Selbstständige können bis zu 2.800 Euro pro Jahr geltend machen.
Hier sind einige Beispiele absetzbare Sonderausgaben:
- Kirchensteuer
- Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehepartner
- Riester-Renten-Beiträge
- Spenden an gemeinnützige Organisationen
- Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
Wann ist die Frist für die Steuererklärung 2023?
Am 2. September 2024 muss die Steuererklärung für den Zeitraum 2023 beim Finanzamt eingegangen sein. Da der eigentliche Abgabetermin, der 31. August, auf ein Wochenende fällt.
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