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Wahlhelfer in Bayern gesucht

Im Herbst finden die Landtagswahlen statt und hierfür werden in fast allen Kommunen noch Wahlhelfer gesucht. Fall sich nicht genügend freiwillig melden, kann es sein, dass ihr zum Wahlhelfer berufen werdet. Dies ist dann verpflichtend, denn es zählt zur Bürgerpflicht.

Wo überall Wahlhelfer gesucht werden und in welchen Fällen ihr das Ehrenamt ablehnen dürft, erfahrt ihr hier.

Das Ehrenamt des Wahlhelfers ablehnen: Geht das?

Ein Ehrenamt wie das des Wahlhelfers abzulehnen, ist gar nicht so einfach wie man im ersten Moment denkt. Wenn ihr zum Wahlhelfer berufen werdet, braucht ihr einen sehr guten Grund, um das Ehrenamt abzulehnen.

In diesen Fällen dürft ihr das Ehrenamt des Wahlhelfers ablehnen

  • Krankheit: Seid ihr bereits erkrankt beziehungsweise befindet euch zum Zeitpunkt der Wahlen zum Beispiel in einer Klinik, seid ihr natürlich entschuldigt. In dem Fall legt am besten einen Attest bei.
  • Behinderung: Habt ihr eine Behinderung oder Schwerbehinderung, kann auch das als Ablehnungsgrund des Ehrenamtes anerkannt werden.
  • Pflege: Wenn ihr nachweislich einen kranken Menschen versorgt, ist es in der Regel möglich, das Amt des Wahlhelfers abzulehnen.
  • Beruf: Müsst ihr am Wahltag arbeiten, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, euch Sonderurlaub zu gewähren oder euch freizustellen.

Wahlhelfer in Bayern gesucht

Mittelfranken

In Nürnberg – Hier erfahrt ihr mehr.

Oberfranken

Bindlach – Hier erfahrt ihr mehr.

Bayreuth – Hier erfahrt ihr mehr.

Unterfranken

Würzburg – Hier erfahrt ihr mehr.

Oberbayern

Pullach – Hier erfahrt ihr mehr.

Markt Kirchseeon – Hier erfahrt ihr mehr.

Oberpfalz

Weiden – Hier erfahrt ihr mehr.

 

Informiert euch gerne auch bei eurer Gemeinde direkt.

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