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Gesetze, Vorschriften, Termine

Das ändert sich im August - und die schönsten Highlights für Bayern

Der August 2025 bringt eine Fülle von Änderungen mit sich, die das tägliche Leben in Deutschland und in München beeinflussen: von der Digitalisierung behördlicher Prozesse, wie Passbilder, über die Verlängerung der Mietpreisbremse bis hin zu neuen Regeln für Künstliche Intelligenz.

Digitale Passbilder werden Pflicht: Ende der Übergangsfrist

Ab dem 1. August 2025 ist es soweit: Wer einen neuen Reisepass, Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder Reiseausweis des Ausländerrechts beantragt, muss ein digitales Passbild vorlegen. Die Übergangsfrist, in der Papierbilder noch akzeptiert wurden, läuft am 31. Juli 2025 endgültig aus. Behörden dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Papier-Passbilder mehr annehmen.

Mietpreisbremse verlängert: Schutz für Mieter in angespannten Märkten

Die Mietpreisbremse, die ursprünglich Ende 2025 ausgelaufen wäre, wird bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Der Bundestag hatte dies bereits am 26. Juni 2025 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 11. Juli 2025 zu. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie sie auch in München zu finden sind, darf die Miete bei Neu- und Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. Die bisherige Fünf-Jahres-Frist für die Erklärung eines Gebiets zum angespannten Wohnungsmarkt entfällt nun.

Strengere Regeln für KI-Anwendungen: Transparenz und Sicherheit

Ab dem 2. August 2025 treten im Rahmen des EU AI Acts neue, strengere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in Kraft. Dies markiert einen entscheidenden Moment für KI-Unternehmen, die im europäischen Markt tätig sind oder diesen bedienen. Anbieter allgemeiner KI-Modelle müssen dann offenlegen, wie ihre Systeme funktionieren und mit welchen Daten sie trainiert wurden.

Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt: Fokus auf Eigenverbrauch

Wer ab dem 1. August 2025 eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält eine leicht geringere Einspeisevergütung für den ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Der Satz für Anlagen bis 10 kWp bei Teileinspeisung sinkt von aktuell 7,94 auf voraussichtlich 7,87 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Vergütung für Volleinspeisung reduziert sich, beispielsweise für Anlagen bis 10 kWp von 12,60 auf voraussichtlich 12,48 Cent pro Kilowattstunde. Bestehende Anlagen sind von dieser halbjährlichen Kürzung nicht betroffen, da die Vergütung ab Inbetriebnahme gesetzlich für 20 Jahre festgeschrieben ist.

Neue EU-Vorgaben für vernetzte Geräte: Mehr Cybersicherheit

Ebenfalls ab dem 1. August 2025 treten in der EU neue Vorschriften für die Cybersicherheit vernetzter Geräte in Kraft. Betroffen sind alle Geräte, die über eine Funkschnittstelle wie Bluetooth oder WLAN verfügen, darunter Smartwatches, vernetztes Spielzeug, Babyphone, smarte Haushaltsgeräte und auch Telefone oder Laptops. Hersteller dürfen künftig nur noch Geräte auf den Markt bringen, wenn diese grundlegende Sicherheitsvorgaben erfüllen.

Tierwohlkennzeichen verschoben

Die ursprünglich für August 2025 geplante Einführung des staatlichen Tierwohlkennzeichens wird auf den 1. März 2026 verschoben. Diese Verschiebung gibt den Bundesländern und Lebensmittelunternehmen mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen. Das neue Kennzeichen soll fünf verschiedene Haltungsformen unterscheiden und gilt zunächst nur für Schweinefleisch. Die Anpassung des Zeitplans verdeutlicht die Komplexität und die praktischen Herausforderungen, die mit der Implementierung umfassender neuer Vorschriften verbunden sind, die eine erhebliche Anpassung von verschiedenen Akteuren erfordern.

Volle Rentenerhöhung kommt an: Anpassung der Pflegeversicherungsbeiträge

Im August 2025 wird die Rentenversicherung wieder den regulären Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent (mit Elterneigenschaft) oder 4,0 Prozent (ohne Elterneigenschaft) abziehen. Zuvor war im Juli ein einmalig erhöhter Satz fällig, um die Beitragserhöhung für die Monate Januar bis Juni rückwirkend auszugleichen. Mit der Augustzahlung ist dieser Ausgleich abgeschlossen, und der normale Beitragssatz wird dauerhaft angewendet.

Termine aus ganz Bayern

  • 1. bis 3. August: ,Bardentreffen in Nürnberg. Die Nürnberger Altstadt wird zu einer fröhlichen Kulisse für das Bardentreffen - eines der größten Umsonst & Draußen-Musikfestivals Deutschlands.
  • 1. bis 3. August: Ringparkfest in Würzburg
  • 5. August ist Gärtnerjahrtag in München rund um den Viktualienmarkt - eine alte Münchner Tradition bei der ganz viele Blumen verschenkt werden.
  • 9. bis 17.8. Allgäuer Festwoche in Kempten
  • 22.08. bis 31.8.: 686. Landshuter Bartlmädult
  • 24. August, der Bartholomäus-Tag, gilt in Bayern traditionell als Beginn des Almabtriebs
  • 29.8. Start Nürnberger Volksfest

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