
Luisenburg ist ab Februar ein Nationales Naturmonument
Die Luisenburg ist Europas größtes Felsenlabyrinth. Seine rund 300 Millionen Jahre alten Granitfelsbildungen gelten als erdgeschichtlich von herausragender Bedeutung und erhielten durch Verwitterungs- und Erosionsprozesse ihr unverwechselbares Aussehen, wodurch sich die Luisenburg als einzigartiges Monument präsentiert. Die Luisenburg weise seit mehreren Jahrhunderten eine herausragende, national einzigartige kulturhistorische Entwicklung auf, teilte die Staatskanzlei bereits 2024 mit.
Mehr als 100.000 Besucher pro Jahr
Im Randbereich der Luisenburg entstand Ende des 18. Jahrhunderts ein Landschaftsgarten, und es wurde die erste Freilichtbühne Deutschlands eingerichtet. Die nationale Bedeutung spiegelt sich beispielsweise auch in den hohen Besucherzahlen von mehr als 100.000 pro Jahr wider. Im Freilichttheater finden alljährlich die Luisenburg-Festspiele statt. Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) kündigte für März eine Festveranstaltung an, welche die beiden Schutzgebiete Luisenburg und Felsenlabyrinth miteinander vereine.
Bei dem Gebiet handelt es sich um das älteste Naturschutzgebiet Oberfrankens, das gleichzeitig beispielsweise auch ein Natura 2000-Gebiet ist und im Herzen des Naturparks Fichtelgebirge liegt. Die Biodiversität ist insbesondere durch typische Arten wie Sperlingskauz, Schwarzspecht, Uhu, Kreuzotter, Gartenschläfer oder auch bemerkenswerte Moose, vor allem das Leuchtmoos, gekennzeichnet.
Die Ausweisung von Nationalen Naturmonumenten erfolgt durch Verordnung der Staatsregierung. Sie sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind.
«Neben der Erhaltung der imposanten Naturerscheinung mit ihren Felsformationen profitieren von der Ausweisung vor allem die natürlichen Fichtenblockwälder und Waldstrukturen, die sich langfristig entwickeln können», hieß es zur Begründung.
Quelle: dpa
Auch interessant





