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Gratisfahrt mit Eins im Zeugnis
Das Angebot gilt für Rundfahrten und Einzelstrecken und kann für die gesamten Ferien beliebig oft in Anspruch genommen werden – eine Zeugniskopie reicht. Gänzlich gratis wird die Fahrt dadurch allerdings nicht, denn ein voll zahlender Familienangehöriger muss mit. Immerhin reicht bei mehreren Geschwistern mit Einsern im Zeugnis ein Familienmitglied. Bei Erstklässlerinnen und Erstklässlern, die noch keine Noten haben, reicht zudem das Erreichen des Klassenziels.
Auch auf vielen Bahnstrecken reicht eine Eins für eine Freifahrt – allerdings in der Regel nur am ersten Ferientag, dem 1. August.
Quelle: dpa
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