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Brückentage, Urlaub, Kalender, 2022 — © Bild von Andreas Lischka auf Pixabay Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

Das ändert sich im März 2022!

Mopeds, Mofas und Co brauchen ein neues Kennzeichen!

Wie jedes Jahr beginnt ab dem 01. März ein neues Versicherungsjahr. Das heißt, dass E-Scooter, Roller und Co bis 50 Kubik ein neues Kennzeichen benötigen. Heuer wechselt dabei die Farbe von blau auf grün, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer weiterhin das alte Kennzeichen nutzt, macht sich strafbar und ist im Falle eines Unfalls auch nicht versichert.


Wiederholungsrezepte dürfen ausgestellt werden!

Ab dem 01. März dürfen Ärzte Wiederholungsrezepte ausstellen. Das heißt, wer regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen muss, kann sich einige Arztbesuche sparen. Künftig sind dadurch mehrere Abgaben eines Medikaments möglich.


Bei der Organspende kommt ein neues Gesetz!

Das Ziel ist es dabei, den Menschen die Entscheidung zu erleichtern, ob Sie Organe spenden wollen oder nicht. Ab dem 01. März gibt es daher mehr Informationsangebote und Hausärzte dürfen alle 2 Jahre ihre Patienten zu dem Thema beraten. Dabei soll auch ein Organspende-Register aufgebaut werden, in dem die Spendenbereitschaft der Bevölkerung online dokumentiert wird. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisiert daran, dass pro Beratungsgespräch ein Betrag von 7,32 Euro abgerechnet werden kann und dass zu gering ist. Denn wenige Minuten Gespräch seien dem Thema nicht angemessen.


Gehölz- und Heckenschutz gilt wieder!

Wie jedes Jahr ist es ab dem 01. März bis 30. September verboten Hecken oder Bäume zu schneiden! Dafür sorgt das Bundesnaturschutzgesetz, damit so der Lebensraum für Wildtiere und Pflanzen nicht zerstört wird.


Kündigungsfrist bei Verträgen ändert sich!

Für Verträge, die ab dem 01. März abgeschlossen werden, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat und Verträge dürfen sich nicht mehr automatisch verlängern ohne diese monatliche Kündigungsfrist anzubieten. Zuvor war meistens geregelt, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen, sonst wurden sie automatisch um ein ganzes Jahr verlängert. Unter anderem gilt dies für Mobilfunkverträge, Fitnessstudios, Zeitungs-Abos, Streaming-Dienste sowie Strom- und Gasverträge.


Der Insektenschutz wird ausgeweitet!

Ab dem 01. März sind durch das Bundesnaturschutzgesetz

  • Artenreiches Grünland
  • Streuobstwiesen und
  • Steinhaufen-Begrenzungen am Rand von Äckern und Feldern

gesetzlich geschützt. Außerdem gilt, dass

  • die Landschaftsplanung den Insektenschutz besser berücksichtigen muss.
  • Schädlingsbekämpfungsmittel und Herbizide in Schutzgebieten verboten sind.
  • Straßenbeleuchtung in Naturschutzgebieten verboten ist.
  • Insektenfallen durch künstliche Lichtquellen verboten werden.

Beim Thema Corona ändert sich einiges!

Bund und Länder haben eine Öffnung in 3 Schritten beschlossen. Dabei wurde Schritt 1 bereits umgesetzt und im März folgen die nächsten beiden Schritte:

Ab dem 04. März kommt Schritt 2. Dann gilt:

  • 3G in der Gastro, in Hotels bzw. für Übernachtungen und bei (Groß-)Veranstaltungen
  • 2G+ in Discos und Clubs
  • Bei Großveranstaltungen gilt außerdem drinnen eine Auslastung von 60 Prozent bzw. 6.000 Personen und draußen 75 Prozent und eine Personengrenze von 25.000

Ab dem 20. März kommt Schritt 3. Dann gilt:

  • Alle tiefergreifenden Maßnahmen werden aufgehoben
  • Die Maskenpflicht gilt weiterhin beim Einkaufen und im ÖPNV
  • Die HomeOffice-Pflicht entfällt
  • Einen „Basisschutz“ soll es aber auch danach noch geben. Über dessen genaue Ausgestaltung muss der Bundestag noch beraten.

Der Corona-Bonus kann nur noch im März ausgezahlt werden! Wenn eine Firma ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus bis zu 1.500€ auszahlen will, muss das bis zum 31. März passieren.


Die Impfpflicht kommt!

Bis zum 15. März müssen Mitarbeiter gesundheitsbezogener Einrichtungen (zum Beispiel Pflegeheime, Arztpraxen oder Kliniken) ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen. Sonst dürfen die Betroffenen ohne Impfung oder Genesung nicht mehr in der Einrichtung arbeiten. So gilt das fast bundesweit. Aber bei uns wurde die Teil-Impfpflicht erstmal ausgesetzt.


Die Spielregeln beim Eurojackpot werden geändert!

Ab dem 25. März gelten dann neue Regeln:

  • Eine zweite Ziehung am Dienstag
  • Der Jackpot rouliert von Freitag zu Dienstag und umgekehrt
  • Maximal können künftig statt 90 sogar 120 Millionen € gewonnen werden
  • Die Spielformel wird angepasst: Künftig wählen die Spieler ihre Zahlen aus 5 aus 50 und 2 aus 12
  • Die Ausschüttung in den Gewinnklassen wird erhöht

Die Uhren werden wieder umgestellt!

Am letzten Sonntag im März wird die Uhr von Winter- auf Sommerzeit umgestellt. Heuer ist das der 27. März. Diesmal wird uns zwar eine Stunde geklaut, aber dafür bleibt es abends wieder länger hell.


Die telefonische Krankschreibung wird verlängert!

Noch ist die bis zum 31. März befristet. Allerdings dürfte sie verlängert werden. Der Nutzen ist groß, denn dadurch kann ein Gespräch und die Diagnose mit einem Arzt oder einer Ärztin auch per Videotelefonat durchgeführt werden.


Geburtstage im März!

Auch im März haben wieder einige wichtige Leute und Promis Geburtstag. Zum Beispiel wird Jon Bon Jovi 60! Aber es gibt auch einen Leckerbissen, der 70 wird: die Pizza in Deutschland! Im Jahr 1952 eröffnete in der Würzburger Altstadt das erste Pizza-Restaurant in Deutschland überhaupt: das „Sabbie di Capri“.

 

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