
Warnstreiks an Bayerns Unikliniken: Operationen fallen aus - Notfallversorgung steht
Patienten an bayerischen Universitätskliniken müssen sich in der kommenden Woche auf Einschränkungen einstellen. Die Gewerkschaft ver.di hat zu Warnstreiks aufgerufen, nachdem die zweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der Länder ergebnislos geblieben ist.
Hier sind die wichtigsten Fakten im Überblick:
Schwerpunkt der Streiks am Dienstag und Mittwoch
Die Gewerkschaft ver.di ruft die Beschäftigten für die kommende Woche zur Arbeitsniederlegung auf. Während es bereits am Montag zu vereinzelten Aktionen kommen kann, liegt der Hauptschwerpunkt der Warnstreiks auf Dienstag und Mittwoch (27.01 & 28.01). Ziel ist es, den Druck auf die Arbeitgeber (Tarifgemeinschaft deutscher Länder, TdL) vor der entscheidenden dritten Verhandlungsrunde zu erhöhen.
Ausfall geplanter Eingriffe, aber Notfälle gesichert
Die wohl wichtigste Nachricht für Patienten: Durch den Ausstand werden geplante Operationen und Eingriffe verschoben oder abgesagt. Peter Hoffmann, Tarifkoordinator von ver.di Bayern, bedauerte die Unannehmlichkeiten, gab jedoch Entwarnung für akute Fälle: „Eine Notfallbehandlung ist in allen Kliniken mit den abgeschlossenen Notdienstvereinbarungen sichergestellt.“
Der Streitpunkt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Hintergrund des Konflikts ist die Befürchtung der Gewerkschaft, dass Beschäftigte an Unikliniken (Länder) künftig schlechter bezahlt werden könnten als ihre Kollegen im kommunalen Bereich. Sinan Öztürk, stellvertretender Landesbezirksleiter ver.di Bayern, kritisiert die Haltung der Arbeitgeber scharf: „Die Arbeitgeber wollen sich nicht bewegen.“ Man erwarte zur dritten Runde ein „ordentliches Angebot“.
Kritik an Finanzpolitik: Beschäftigte sollen nicht die Zeche zahlen
Die Arbeitgeberseite argumentiert mit leeren Haushaltskassen und bietet bisher lediglich einen Inflationsausgleich. Für ver.di ist dies inakzeptabel. Öztürk bezeichnete die Finanznot der öffentlichen Hand als „selbstgemachtes Problem“. Wer im Bundesrat Steuersenkungen zustimme, könne nun nicht von den Beschäftigten verlangen, die finanziellen Folgen durch Lohnzurückhaltung auszugleichen.
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