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Warnstreiks gab es in dieser Woche bereits am Münchner Flughafen - weitere sollen kommende Woche folgen.  — © Sven Hoppe/dpaSven Hoppe/dpa

Am Montag: 24-Stunden-Streik an Flughäfen - auch München betroffen

24-Stunden-Streik am Flughafen

Jetzt ist es offiziell: Die Gewerkschaft Verdi hat für Montag, den 10. März 2025, einen 24-Stunden-Streik an vielen deutschen Flughäfen angekündigt. Damit könnte der Flugbetrieb massiv beeinträchtigt werden – auch am Münchner Flughafen, wo bereits vor den Faschingsferien gestreikt wurde. Damals fielen rund 80 Prozent der Flüge aus. Nun droht erneut ein weitreichender Stillstand des Luftverkehrs.

In ihrer Pressemitteilung schreibt Verdi:

An den Flughäfen München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle legen wir am 10.03.2025 unsere Arbeit nieder, um für faire Löhne und bessere Bedingungen zu kämpfen.

Welche Rechte habe ich als Fluggast?

Sollte euer Flug aufgrund des Streiks annulliert worden sein, habt ihr als Fluggast bestimmte Rechte gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, sofern Ihr Flug:

  • von einem Flughafen innerhalb der EU startet oder
  • in der EU landet und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Ihr habt das Recht, zwischen folgenden Optionen zu wählen:

Erstattung des Ticketpreises:

Falls ihr aufgrund der Annullierung nicht mehr reisen möchtet, könnt ihr eine volle Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Dies gilt auch, wenn euer Flug Teil einer Buchung mit mehreren Flügen war – in diesem Fall könnt ihr eine Rückerstattung für alle nicht genutzten Teilstrecken beantragen.

Ersatzflug oder alternative Beförderung:

Ihr könnt euch für einen alternativen Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden oder einen Flug zu einem späteren, für euch geeigneten Zeitpunkt wählen. Falls kein Ersatzflug verfügbar ist, muss die Airline unter Umständen auch alternative Transportmöglichkeiten (z. B. Zug oder Bus) anbieten.

Falls ihr aufgrund des Streiks längere Zeit auf euren Ersatzflug warten müsst, habt ihr Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, die je nach Wartezeit Folgendes umfassen:

  • Essen und Getränke in angemessenem Umfang
  • Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten
  • Unterkunft in einem Hotel sowie den Transfer dorthin und zurück, falls eine Übernachtung erforderlich ist.

Weitere Streiks im März

Auch in anderen Branchen gibt es heute Arbeitsniederlegungen: In Kliniken und Pflegeheimen wird ebenfalls gestreikt – in Oberbayern sind die Auswirkungen aber eher gering. Hintergrund ist der Equal Pay Day, der auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam macht. Rein rechnerisch haben Frauen bis heute unbezahlt gearbeitet.

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