
Alpen: Behörde prüft Verdacht auf illegale Wasserentnahme
und einem ihrer Zuflüsse ohne Genehmigung entnommen habe, hieß es in dem Bericht.
Das Landratsamt kam nach einer ersten Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Wassernutzung zur Beschneiung der Pisten nicht zulässig sei. Es sei angeordnet worden, diese Entnahmen einzustellen. Die Behörde verwies aber darauf, dass es an einer Stelle der Bolgenach bereits seit Jahren eine Genehmigung zur Wasserentnahme gebe.
Keine ergänzende Stellungnahme von dem Unternehmen
Das Unternehmen verwies laut dem Bericht der Zeitung ebenfalls auf «eine Genehmigung zur Entnahme von Oberflächenwasser zur Beschneiung der
Pisten». Darüber hinaus war bislang von dem Liftbetreiber keine Stellungnahme zu erhalten.
Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) erklärte, dass die möglichen Wasserentnahmestellen weder in einem Naturschutzgebiet oder einem Landschaftsschutzgebiet noch in einem streng geschützten FFH-Gebiet lägen. «Selbstverständlich müssen die Vorgaben des Wasser- und Naturschutzrechts trotzdem eingehalten werden», sagte sie.
Nach Angaben einer Polizeisprecherin wird derzeit geprüft, ob die Wasserentnahmen eine Umweltstraftat sein könnten. Die Sprecherin erklärte, dass zunächst einmal aber nur eine Ordnungswidrigkeit im Raum stehe, die von den Kommunen verfolgt werden könnte.
Quelle: dpa
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