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Abkochgebot für Trinkwasser in Döhlau und Umgebung verhängt
Bevor Leitungswasser zum Trinken, zur Nahrungszubereitung, zum Zähneputzen oder zur Reinigung offener Wunden verwendet wird, sollte es einmalig sprudelnd aufgekocht werden, hieß es weiter. Für die Toilettenspülung und andere Zwecke wie Blumengießen hingegen sei kein Abkochen notwendig
Quelle: dpa
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