Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln den Angaben zufolge wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
Der Wolf ist ein streng geschütztes Tier. Ausnahmen von den Schutzbestimmungen seien «nur im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Schäden». Darüber hinaus wäre ein Abschuss zulässig, wenn sich ein Wolf für den Menschen gefährlich verhielte und eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben bestünde, heißt es beim Landesamt für Umwelt (LfU).