Thomas Frey/dpa
06.05.2025

Erster Wahlgang: Friedrich Merz verpasst Kanzlerwahl im ersten Anlauf

Friedrich Merz ist bei der Kanzlerwahl im Bundestag im ersten Wahlgang gescheitert. Der CDU-Vorsitzende erhielt 310 Stimmen – sechs weniger als für die notwendige Mehrheit von 316 Stimmen erforderlich gewesen wären. Insgesamt wurden 621 Stimmen abgegeben. Damit hat Merz keine ausreichende Unterstützung im Parlament gefunden, um direkt ins Amt des Bundeskanzlers gewählt zu werden.

Der Bundestag zählt aktuell 630 Mitglieder. Union und SPD stellen gemeinsam 328 Abgeordnete – die Fraktionsdisziplin scheint also nicht vollständig gewirkt zu haben. Das Ergebnis zeigt: Selbst in den eigenen Reihen gibt es offenbar Zurückhaltung gegenüber Merz als Kanzler.

Wie es nun weitergeht, hängt vom weiteren Abstimmungsverlauf ab. Für einen zweiten Wahlgang braucht Merz erneut die absolute Mehrheit. Kommt es auch dann nicht zur Wahl, reicht im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit.

Wie waren die Stimmen aufgeteilt? 

Insgesamt wurden 621 Stimmen abgegeben.

Jastimmen: 310
Neinstimmen: 307
Enthaltungen: 3
Ungültig: 1

Wie geht es nach der verpatzten Wahl weiter? 

Noch nie ist ein designierter Kanzler nach einer regulären Bundestagswahl und abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen bei der Wahl im Bundestag gescheitert.

Aber auch für diesen Fall ist das Verfahren klar geregelt. Artikel 63 des Grundgesetzes legt fest: Wenn der Vorschlag des Bundespräsidenten im ersten Wahlgang keine Mehrheit bekommt, hat der Bundestag 14 Tage Zeit, einen Kanzler oder eine Kanzlerin zu wählen. Dafür braucht es weiterhin die absolute Mehrheit, also mindestens 316 Stimmen.

In dieser Frist kann es mehrere Wahlgänge geben – mit neuen Kandidatinnen und Kandidaten oder erneut mit dem bisherigen Vorschlag.

Und wenn es nach zwei Wochen immer noch keine Entscheidung gibt?

Dann kommt es zu einem letzten Wahlgang. Jetzt reicht nur noch die einfache Mehrheit – also wer die meisten Stimmen bekommt, ist gewählt.

Hat der oder die Gewählte dabei doch noch die absolute Mehrheit geschafft, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen ernennen.

Kommt aber nur eine einfache Mehrheit zustande, kann der Bundespräsident entscheiden: Entweder er ernennt trotzdem den oder die Gewählte zur Kanzlerin oder zum Kanzler – oder er löst den Bundestag auf, und es kommt zu Neuwahlen.

Christian Charisius/dpa
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