Da das Fahrzeug wegen der hohen Geschwindigkeit nicht mehr als Fahrrad zählt, braucht es eine Zulassung und eine Versicherung. Beides hatte der 35-Jährige nicht. Zudem hatte er keinen Führerschein. Die Beamten beschlagnahmten das Rad.
Da das Fahrzeug wegen der hohen Geschwindigkeit nicht mehr als Fahrrad zählt, braucht es eine Zulassung und eine Versicherung. Beides hatte der 35-Jährige nicht. Zudem hatte er keinen Führerschein. Die Beamten beschlagnahmten das Rad.
Quelle: dpa